
Seit 2004 ist in der gesamten EU die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen nur mehr mit dem EU-Heimtierausweis möglich. Dieser blaue Pass wird vom Tierarzt ausgestellt. Hunde müssen durch einen Mikrochip identifizierbar sein und die Kennzeichnungsnummer muss im Pass eingetragen sein. Außerdem ist es obligatorisch, dass die Vierbeiner gegen Tollwut geimpft sind. Hilfreich ist, wenn man sich früh genug vor Reisebeginn informiert. Zuständig ist die Botschaft bzw. die Veterinärbehörde des jeweiligen Reiselandes.








