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Dummheit oder Unwissenheit?

14 Feb

Autor: Administrator - Kategorie: Allgemein

Kurz vorm Schreiben dieser Zeilen konnte ich ein ungefähr zehn Jahre altes Mädchen  beobachten, das mit einem größeren Mischlingshund im Garten spielte. Auf meine Frage, wie brav denn der Hund sei, meinte das Kind: „Hätte mein Hund jetzt auch ein Zeugnis bekommen, dann hätte er lauter Einser. Ich hab mich auf die Ferien so gefreut, weil wir beide jetzt mehr beisammen sind“. So liebevoll kann Hundehaltung sein.

Anders erlebt hat das vor wenigen Tagen eine unserer Mitarbeiterinnen in Absam. In einem Hasenkäfig wurde ein neun Monate alter Mops mit Katzenkistchen und Futterschüssel gehalten. Die Aufklärung, dass solche Haltung bei uns verboten sei, löste nur Staunen aus und führte auch nicht zu einer gesetzeskonformen Veränderung, sodass nur die Anzeige blieb.

Es wird immer wichtiger, dem Schweizer Tierschutzgesetz zu folgen. Dort müssen Hundehalter ohne Erfahrung VOR der Aufnahme ihres Vierbeiners einen Theoriekurs besuchen. Weil damit die wirklichen Bedürfnisse dieses Vierbeiners vermittelt werden, kann sicher in vielen Fällen verhindert werden, dass Hunde in einer Wohnung aufgenommen werden. Vielleicht greifen  Hausverwaltungen diese Idee auf,  wir könnten die Schulung anbieten. Um damit die ständigen Hunde-Abgaben ans Tierheim wegen falscher Vorstellungen zu reduzieren.

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