Sollte man ein angefahrenes Reh oder Fuchs einfach liegen lassen und weiterfahren? Oder es in den Kofferraum einladen und zum nächsten Tierarzt bringen? Oder bleibt man am Unfallort und ruft besser die örtliche Polizei?
Ein überlegtes Vorgehen ist in der Situation sehr wichtig um viel Ärger und gegebenenfalls falsches Handeln zu vermeiden.
Jeder Verkehrsteilnehmer kennt die dreieckigen Warnschilder „Achtung Wildwechsel“ auf dem ein springendes Reh abgebildet ist. Wenn dieses Warnschild zu sehen ist, ist eine vorausschauende Fahrweise, insbesondere im Frühjahr und Herbst, besonders wichtig. In der Dämmerung am Morgen und am Abend ist der Wildwechsel häufiger als am Tag. Der Grund dafür ist, dass das Wild seine bekannten Nahrungsquellen aufsucht und später wieder zurück in sein Nachtquartier zurückkehrt. Leider sind die Reviere von Wildtieren von Straßen durchschnitten und den Tieren bleibt nichts anderes übrig als diese zu überqueren.
Die Tiere kommen für den Autofahrer aus dem Nichts, ein rechtzeitiges Bremsen ist meist zu spät. Leider kommt dies immer wieder vor: Alle 6 bis 10 Minuten verunfallt ein Fahrzeuglenker in Österreich bei einem Zusammenstoß mit Wild. Viel zu häufig: Insgesamt beläuft sich die Summe auf jährlich circa 80.000 Unfälle – dabei handelt es sich sogar lediglich um die gemeldeten Vorgänge. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Vermutet wird, dass circa 100.000 Tiere jährlich auf den Straßen verenden.
Wichtig ist: JEDER Unfall sollte sofort gemeldet werden, auch wenn das Tier nach dem Anfahren geflüchtet ist. Es kann dennoch stark verletzt worden sein und würde in diesem Fall aller Wahrscheinlichkeit nach einen qualvollen Tod sterben. Melden sie dies der örtlichen Polizei. Bitte nehmen sie die Situation nicht selbst in die Hand und nehmen das Tier vom Unfallort mit – dies ist strengstens Verboten und erfüllt den Straftatbestand der Wilderei.
Achtung – die Polizei sollte nicht nur gerufen werden, sondern auch bis zum Eintreffen auf sie gewartet werden. Wer sich vom Unfallort entfernt, macht sich ebenso strafbar. Hinzu kommt, dass mögliche Schäden am Fahrzeug von der Polizei begutachtet und bestätigt werden müssen, damit in solchen Fällen die Versicherung greift.
Außerdem verpflichtet sich jeder Verkehrsteilnehmer dazu, für ein angefahrenes und verletztes Tier Hilfeleistung zu stellen und es nicht einfach liegen zu lassen – alles andere ist ethisch nicht vertretbar und schlicht weg Tierquälerei. Das gleiche gilt für andere Verkehrsteilnehmer, welche nicht die Unfallverursacher sind, sondern eventuell nur Zeuge dessen sind oder ein angefahrenes Wildtier entdecken.
Der Fahrer unterliegt ebenso der Beweispflicht, dass er an einem Wildunfall beteiligt war. Noch am Unfallort sollten Fotos von allen Schäden am Fahrzeug gemacht werden, damit die Versicherung den Wildunfall später nicht anzweifeln kann. Wenn vorhanden, sollten Tierhaare eingesammelt werden, da in der Regel nur Unfälle mit Haarwild abgedeckt werden. Unfälle mit Hunden, Kühen oder Pferden werden in der Regel nicht von der Versicherung reguliert, denn hier haftet der Tierhalter.
Wenn ein Wildtier plötzlich auf der Fahrbahn auftaucht, sollten dennoch keine Ausweichmanöver versucht werden, denn hierbei könnte viel Schlimmeres passieren. Ein Zusammenstoß mit einem Baum kann tödlich verlaufen.
Wichtig ist auch das Fernlicht schnell abzublenden, denn ein geblendetes Wildtier bleibt in den meisten Fällen erstarrt stehen und schaut in das Licht.
Bildquelle:
https://www.welt.de/motor/news/article131571994/Wildunfall-Hotspots.html
Danke für den sehr aufschlussreichen Artikel 👍