Tierschutzverein für Tirol unterstützt verpflichtende Sachkunde für Hundehalter

Die von Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf angekündigte Einführung einer nachweislichen Sachkunde für alle Hundehalter wird vom Obmann des Tierschutzvereins für Tirol prinzipiell begrüßt. „Eine Regelung der Sachkunde über das Landespolizeigesetz ist aber nur die zweitbeste Lösung“ gibt Dr. Christoph Lauscher zu bedenken. „Das für eine tierschutzkonforme Haltung von Hunden notwendige Wissen sollte besser über eine Verordnungsermächtigung zum § 12 des Tierschutzgesetzes durch die Gesundheitsministerin geregelt werden“ folgert er aus der Tatsache, dass Beißunfälle zum weitaus überwiegenden Teil im häuslichen Bereich durch den eigenen Hund und durch falsche Kommunikation geschehen. „Eine Regelung über das Tierschutzgesetz hätte darüber hinaus den Vorteil, dass sie in ganz Österreich einheitlich wäre und mehr Akzeptanz finden würde“.

 

Die derzeitigen landesgesetzlichen Vorschriften zur Hundehaltung sind nämlich ein großer „Fleckerlteppich“ mit und ohne Rasselisten und mit Kursen im Ausmaß von 2 bis 10 Stunden. Dass das Land Tirol keine Rasseliste einführen will, ist für Lauscher sehr erfreulich, dass es sich bei den Sachkundekursen nach derzeitigem Informationsstand dem geringsten Ausmaß angleichen will, umso bedauernswerter. Es ist schlicht und einfach unmöglich, in zwei Stunden ein Basiswissen über Qualzucht, Lern- und Führungsverhalten, Kommunikation, richtiges Verhalten in der Öffentlichkeit und bei Konfliktsituationen zu vermitteln.

 

„Das derzeit umfassendste und beste Schulungsprogramm im Sinne von tierschutzqualifizierter Hundehaltung bietet die Österreichische Tierärztekammer mit dem ÖTK-Hundezertifikat an“ ist Kristin Müller, Geschäftsführerin des Tierschutzvereins und Leiterin im Tierheim Mentlberg überzeugt, nachdem sie dieses Ausbildungskonzept mit eigenen Leuten Ende 2018 erprobt hat. Insbesondere für die Übernahme eines Hundes aus dem Tierschutz sollte die Qualifikation des Halters möglichst hoch sein. Am 27.04.2019 startet im Tierheim Mentlberg der nächste Kurs mit dem ÖTK-Hundezertifikat.

 

Wenn es bei einer landesgesetzlichen Regelung im Rahmen des Landespolizeigesetzes bleiben sollte, dann haben die Tierschützer aber auch noch einen dringenden Wunsch an die Politik: „In den Gemeinden dürfen nicht nur restriktive Verbots- und Leinenzwang-Zonen erlassen werden, sondern es müssen auch Freilauf- und Auslaufzonen ausgewiesen werden, wo sich Hunde artgemäß begegnen und austoben können“ sind sich beide mit klarem Hinweis auf das Tierschutzgesetz einig.

17. April 2019