Wie viel ist das Leben eines Hundes wert?

Am Landesgericht Innsbruck wurde vor wenigen Tagen der Fall eines Unterländer Bauern verhandelt, der im August letzten Jahres seinen zweijährigen Bergspitz-Rüden Rocky erschossen hatte.

Der Tod des wirklich süßen und aufgeweckten Hundes machte uns sehr betroffen. Der Mann hatte schon bei seiner Ankunft im Tierheim Wörgl gedroht, den Hund zu erschießen, wenn wir ihn nicht sofort aufnehmen würden. Eine sofortige Aufnahme war nicht möglich, weil das Tierheim Wörgl voll belegt war. Wir konnten aber im Gespräch einen Platz im Tierheim Mentlberg zwei Tage später anbieten. Damit erklärte sich der Mann einverstanden und da das weitere Gespräch sehr freundlich verlief und er auch die Uhrzeit für den Termin zur Abgabe im Tierheim Mentlberg bestätigte, gingen wir nicht mehr vom Schlimmsten aus. Tatsächlich muss er den Hund dann schon auf dem Rückweg vom Tierheim getötet haben.

An dieser Stelle müssen wir auch darauf aufmerksam machen, dass unsere MitarbeiterInnen häufig mit Drohungen wie in diesem Fall konfrontiert werden. Die Aggressionen, die ihnen von Tierbesitzern dabei entgegengebracht werden, steigen massiv an. Wir hören fast täglich Aussagen, man würde das Tier aussetzen, erschießen oder einschläfern und werden beschimpft. Wir versuchen alles, um Tiere zu retten, nur können wir nicht jedem Tierbesitzer spontan seine Verantwortung abnehmen zulasten der Tiere und zulasten der TierpflegerInnen.

Wenn jemandem sein Hund so lästig ist, dass man wie in diesem Fall keine zwei Tage mehr abwarten kann, dann fragen wir uns, wozu ein Mensch, der so handelt, noch fähig ist.

§ 222 Strafgesetzbuch sieht für Tierquälerei und darunter auch für das mutwillige Töten eines Wirbeltieres einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren vor.

Die Verhandlung, bei der die Öffentlichkeit wegen einer Terminverlegung de facto ausgeschlossen war, endete nach kurzer Zeit mit einer Diversion. Der Mann hat Euro 450 zu bezahlen.

Diversion ist eine Möglichkeit für das Gericht, ein Strafverfahren ohne Verurteilung abzuschließen, die dann angewendet werden kann, wenn der Strafrahmen für die Tat nicht mehr als 5 Jahre beträgt, wenn keine schwere Schuld des Beschuldigten vorliegt und wenn eine Verurteilung nicht notwendig erscheint, um den Beschuldigten oder andere Personen von der Begehung einer Straftat abzuhalten.

Für uns als Tierschutzverein für Tirol ist für so eine Tat eine schwerere Schuld kaum vorstellbar. Der Mann hat den jungen Hund, der sein Leben noch vor sich hatte, offenbar vorsätzlich und ohne jedes Mitgefühl getötet. Es bestand keinerlei Notlage und der Hund hätte wie vereinbart zwei Tage später im Tierheim abgegeben werden können. Der Mann hatte sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.

Wir können uns nicht vorstellen, wie man einen Menschen, der sich so verhält und das Leben eines Tieres ganz offenbar so geringschätzt, durch die Zahlung von Euro 450 von der Begehung solcher Straftaten in Zukunft abhalten möchte.

Wir sind der Überzeugung, dass so eine Tat auch ein starkes Signal an die Öffentlichkeit erfordert, um deutlich zu machen, dass das vorsätzliche und grundlose Töten eines Haustieres kein Kavaliersdelikt ist. Leider erreichen uns immer wieder Meldungen über die Tötung und illegale Entsorgung von gesunden Haustieren, nur weil sie von ihren Haltern nicht mehr gewollt waren. Allzu oft genügt die Information nicht für eine Anzeige. Zumindest das war in diesem Fall möglich.

Wenn auch Sie von einer illegalen Tötung eines Tieres wissen, verständigen Sie umgehend uns oder den zuständigen Amtstierarzt – gerne werden Meldungen auch anonym entgegengenommen.

BESUCHE IN UNSEREN TIERHEIMEN NUR MIT VORHERIGER TERMINVEREINBARUNG!

Bitte vereinbare einen Termin in unseren Tierheimen oder sende uns eine E-Mail mit deinem Anliegen an frontoffice@tierschutzverein-tirol.at.

 

- Tierheim Mentlberg: 0512-581451

- Tierheim Wörgl: 0664-8495351

Katzenheim Schwaz: 0664-4349668

Tierheim Reutte: 0664-4556789

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