Der Tierschutzverein für Tirol 1881 ruft zu einer Online-Petition auf:

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Derzeit liegt der Entwurf für eine Novelle des Tiroler Landes-Polizeigesetzes vor, der deutlich verschärfte Regeln für die Hundehaltung vorsieht. Obwohl es einige positive Aspekte gibt, schießt der Entwurf vor allem in der Regelung von Leinen- und Beißkorbpflicht deutlich über das Ziel hinaus. Das Landes-Polizeigesetz steht damit in klarem Widerspruch zum Tierschutzgesetz.

Wir fordern daher von einer generellen Leinenpflicht und einer umfassenden Beißkorbpflicht Abstand zu nehmen und die entsprechenden Verpflichtungen so zu fassen, dass sicher ausreichende Freilaufzonen verbleiben.

Alternativ fordern wir, dass die Gemeinden verpflichtet werden, in ausreichendem Ausmaß Freilauf- und Hundezonen einzurichten, wobei es sich bei Hundezonen um eingezäunte Flächen wie die Innsbrucker Hundewiesen und bei Freilaufzonen um nicht eingezäunte Flächen handeln soll.

Der Entwurf sieht weiters einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes vor. Die dafür erforderliche Ausbildung soll von tierschutzqualifizierten Hundetrainern geleitet, Umfang und Inhalt durch eine spätere Verordnung geregelt werden.

Wissen schützt vor Bissen – deshalb schlagen wir ein Modell vor, das nach einer Übergangsfrist alle Hundebesitzer zu einem Sachkundenachweis verpflichtet und im Gegenzug Anreize schafft.

 

Begründung:
Nach dem Entwurf soll in Zukunft im gesamten Ortsgebiet generell Leinenpflicht und an Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, außerdem Beißkorbpflicht bestehen. Die Gemeinden sollen auch weitergehende Leinen- und Beißkorbpflichten anordnen können. Wie der notwendige Freilauf und die Sozialkontakte – beides Verpflichtungen der Hundehaltung nach dem Tierschutzgesetz -sichergestellt werden können, dazu sagt der Entwurf nichts. Nur indirekt ist ihm zu entnehmen, dass die Gemeinden Freilaufzonen einrichten können, die nicht näher definiert werden. Nur in den Erläuternden Bemerkungen werden die Hundewiesen der Stadt Innsbruck als einziges Beispiel angeführt.

Das Beispiel zeigt, dass diese sieben Hundewiesen mit einer Fläche von insgesamt 9.200 m² viel zu wenig Raum für rund 5.000 gemeldete, geschätzt aber eher 12.000 Hunde in der Stadt bieten.

Eine generelle Leinenpflicht im Ortsgebiet und eine sehr weitgehende Beißkorbpflicht sind keine geeigneten Maßnahmen, um das Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundehaltern zu verbessern, weil diese eine umfassende Reglementierung bloß einer Seite mit sich bringen. Eine ablehnende Haltung oder Ängste von Nichthundehaltern werden möglicherweise verstärkt, weil ein Hund mit Leine und Beißkorb schon rein optisch bedrohlicher wirkt. Dies wird vielfach mehr polarisieren als nützen. Die nicht näher geregelte Möglichkeit der Schaffung von abgezäunten Freilaufzonen führt abgesehen von den völlig unzureichenden Flächen, zu einer Ghettoisierung der Hundehalter und ihrer Tiere. Darüber hinaus steht zu befürchten, dass viele Gemeinden ohne entsprechende Regelung gar keine Freilaufzonen einrichten würden

Tierschutz ist eindeutig der bessere Ansatz und brächte mehr Akzeptanz bei den Hundehaltern, als sicherheitspolizeiliche Auflagen. Ein gut sozialisierter und beschäftigter (ausgelasteter Hund) mit guter Bindung zu Menschen stellt auch ohne Leine und Beißkorb das geringste Sicherheitsrisiko dar.

Dies kann nur durch entsprechende Ausbildung erreicht werden. Daher soll es einen Sachkundenachweis für alle Hundebesitzer geben, eventuell mit einem differenzierten Modell, dass der jeweiligen Erfahrung mit Hunden Rechnung trägt. Auch sollen dazu Anreize wie zB eine Vergünstigung der Hundesteuer geschaffen werden. Als hochwertiges Modell bietet sich das Hundezertifikat der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK) an, das durch einen praktischen von tierschutzqualifizierten Hundetrainern geleiteten Teil ergänzt werden könnte.

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Lesen Sie hier unsere Stellungnahme zum Gesetzesentwurf mit dem das Landes-Polizeigesetz in Hinblick auf die Haltung von Hunden geändert werden soll:

Stellungnahme des Tierschutzvereins für Tirol 1881 zum Gesetzesentwurf mit dem das Landes-Polizeigesetz in Hinblick auf die Haltung von Hunden geändert werden soll

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